Erläuterungen Koordination ambulanter Hospizarbeit

Qualifizierungskurse zum § 39a SGB V Abs. 1 und 2

Grundlagen dieser berufsspezifischen Qualifizierungsangebote sind folgende Curricula:
Curriculum (Raß, Margat 2008) für die Koordination Ambulanter Hospizdienste sowie Curriculum zur ­Führungskompetenz in der Hospizarbeit (Hrsg. ALPHA-Westfalen).
Unsere Kurse werden grundsätzlich im Dialog mit Fachgremien und anderen Akademien aktuellen Erfordernissen angepasst.
Alle Qualifizierungskurse zum § 39a SGB V entsprechen den einschlägigen Qualitätsstandards des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums.

In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a SGB V Abs. 2 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit werden fachliche Voraussetzungen für Koordinationsfachkräfte formuliert. Fachkräfte aus der Pflege oder einem psychosozialen Arbeitsfeld, die als Koordinatoren eines ambulanten Hospizdienstes tätig sind, müssen Folgendes nachweisen:
• Mindestens 3 Jahre Tätigkeit im erlernten Berufsfeld
• Koordinatorenseminar oder dreijährige Tätigkeit als Koordinator unter regelmäßiger Supervision
• Seminar zur Leitungskompetenz

Fachkräfte aus der Pflege als Koordinatoren:
• Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme für Pflegende oder dreiijährige Tätigkeit auf einer Palliativstation, in einem stationären Hospiz oder einem Palliativpflegedienst

Fachkräfte aus psychosozialen Arbeitsfeldern als Koordinatoren:
• Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme für Nicht-Pflegende

In den Rahmenvereinbarungen zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung sowie der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung wird für alle Berufsgruppen die jährliche Teilnahme an vertiefenden Fortbildungsmaßnahmen gefordert. Unsere Angebote dazu finden Sie hier.

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