Erläuterungen Palliativmedizin- allgemein
Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin für Ärzte
Nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer umfasst die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer inkurablen, weit fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung mit dem Ziel, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds die bestmögliche Lebensqualität zu erreichen und sicherzustellen.
Voraussetzungen für den Erwerb der Bezeichnung sind:
• Eine Facharztanerkennung und
• Eine 40-Stunden-Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin
• Sowie eine Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision (vgl. Regelungen der Ärztekammern).
Die Ausgestaltung der Zusatz-Weiterbildung wurde mittlerweile durch alle Landesärztekammern in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen festgelegt und curricular im „Kursbuch Palliativmedizin“ (www.blaek.de) gefasst. Der fakultative Erwerb der Zusatz-Weiterbildung durch Absolvieren des Fallseminars mit Supervision ist in Bayern anerkannt (www.blaek.de).
Für die Zulassung zum Fachgespräch sind mindestens 24 Monate klinische Erfahrung, die Teilnahme an der obligatorischen Kurs-Weiterbildung, die Weiterbildungszeit in einer palliativmedizinischen Einrichtung bzw. das Fallseminar in drei Modulen nachzuweisen sowie die Dokumentationen über 25 palliativmedizinisch orientierte Patientenbegleitungen einzureichen.
Unser Angebot für Ärzte beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden (www.blaek.de, www.dgpalliativmedizin.de).
Die Weiterbildungsordnung sieht vor, dass Kurs-Weiterbildung und Fallseminar durch einen Weiterbildungsermächtigten verantwortet und durch einen Arzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin geleitet werden. Das IZP und die Christophorus Akademie sind durch die Bayerische Landesärztekammer ermächtigt, Ärzte in Palliativmedizin zu qualifizieren.
In den Rahmenvereinbarungen zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung sowie der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung wird für alle Berufsgruppen die jährliche Teilnahme an vertiefenden Fortbildungsmaßnahmen gefordert. Unsere Angebote dazu finden Sie hier.




