Erläuterungen für Fachkräfte aus Psychosozialen Arbeitsfeldern- allgemein
Qualifizierungskurse zum § 39a SGB V Abs. 2
Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme für Nicht-Pflegende
Grundlagen dieser berufsspezifischen Qualifizierungsangebote ist das Basiscurriculum Palliative Care für Psychosoziale Berufsgruppen (Uebach, 2004).
Alle Qualifizierungskurse zum § 39a SGB V entsprechen den einschlägigen Qualitätsstandards des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums.
Unsere Kurse werden grundsätzlich im Dialog mit Fachgremien und anderen Akademien aktuellen Erfordernissen angepasst.
In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a SGB V Abs. 2 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit werden fachliche Voraussetzungen für Koordinationsfachkräfte formuliert. Fachkräfte aus einem psychosozialen Arbeitsfeld, die als Koordinatoren eines ambulanten Hospizdienstes tätig sind, müssen Folgendes nachweisen:
• Mindestens 3 Jahre Tätigkeit im erlernten Berufsfeld
• Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme für Nicht-Pflegende
• Koordinatorenseminar oder dreijährige Tätigkeit als Koordinator unter regelmäßiger Supervision
• Seminar zur Leitungskompetenz
In den Rahmenvereinbarungen zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung sowie der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung wird für alle Berufsgruppen die jährliche Teilnahme an vertiefenden Fortbildungsmaßnahmen gefordert. Unsere Angebote dazu finden Sie hier.




