Grundlage dieses berufsspezifischen Qualifizierungsangebotes ist das Curriculum "(Muster) –Kursbuch Palliativmedizin" der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V., 2020.
Die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin gliedert sich in die Kurs-Weiterbildung (40 h), daran schließt sich das Fallseminar Palliativmedizin in 3 Modulen (Modul I, II, III mit je 40h) an.
Die Kurs-Weiterbildung ist auch Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Vereinbarung nach § 87 Abs. 1b SGB V zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung im Bundesmantelvertrag-Ärzte vom 29.11.2016.
Die Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin mit der Christophorus Akademie hat die Ermächtigung zur Durchführung dieser Kurse seitens der Bayerischen Landesärztekammer.
Diese Qualifizierungskurse sind Voraussetzung für die:
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Zusatz-Bezeichnung Palliativmedizin
Vorgaben Bundesärztekammer
Die Weiterbildungsordnung sieht vor, dass Kurs-Weiterbildung und 120 h Fallseminar in drei Modulen durch einen Weiterbildungsermächtigten verantwortet und durch einen Arzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin geleitet werden. Die Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin unter Leitung von Frau Prof. Dr. med. Claudia Bausewein und die Christophorus Akademie sind durch
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Mitarbeit in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
Qualifizierungsvoraussetzungen für das Mitwirken in SAPV-Teams
Empfehlungen, Regelungen bundesweitDie Zusatzbezeichnung Palliativmedizin ist eine der Voraussetzungen für das Mitwirken in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach den §§ 37b und 132d SGB V.
Im § 132d SGB V Abs. 1 wird den Kassen das Recht für die vertragliche Ausgestaltung
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