Erläuterungen für Fachkräfte aus psychosozialen Arbeitsfeldern
Grundlage dieses berufsspezifischen Qualifizierungsangebotes ist das Basiscurriculum Palliative Care für Psychosoziale Berufsgruppen (Kern, Müller, Aurnhammer, Uebach; Pallia Med Verlag 2004).
Unsere Qualifizierungskurse für Fachkräfte aus psychosozialen Arbeitsfeldern werden von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zertifiziert und entsprechen den Qualitätsstandards des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die Kurse werden grundsätzlich im Dialog mit Fachgremien und anderen Akademien aktuellen Erfordernissen angepasst.
Der Qualifizierungskurs Palliative Care für Fachkräfte aus psychosozialen Arbeitsfeldern ist Voraussetzung für:
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Leitungen stationärer Hospize
In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a SGB V Abs. 1 vom 14.03.2016 über Art und Umfang sowie zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung wurde der Nachweis einer Palliative Care Weiterbildungsmaßnahme für Leitende stationärer Hospize festgeschrieben. -
Koordinationsfachkräfte in der ambulanten Hospizarbeit
In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a II SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit werden in § 4 Personelle Mindestvoraussetzungen für Koordinationsfachkräfte formuliert. Fachkräfte aus psychosozialen Arbeitsfeldern, die als Koordinator*innen eines ambulanten Hospizdienstes tätig sind, müssen Folgendes nachweisen:
• mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Berufsfeld • Palliative Care Weiterbildungsmaßnahme für Fachkräfte aus psychosozialen Arbeitsfeldern (120 Stunden)
Diese kann ersetzt werden durch den Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit auf einer Palliativstation, in einem stationären Hospiz oder in einem Palliativpflegedienst.• Koordinator*innenseminar (40 Stunden)
Dieses kann ersetzt werden durch den Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit als Koordinator*in in einem ambulanten Hospizdienst unter regelmäßiger Supervision.• Seminar zur Leitungskompetenz (80 Stunden)
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