Update BVP: Behandlung im Voraus planen mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung
Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen ist Ziel der Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe. Insbesondere im Fall schwerer Erkrankung und am Lebensende ist es wichtig, die Wünsche der Betroffenen zu kennen und ihnen zur Umsetzung zu verhelfen. Hierzu kann das Konzept „Behandlung im Voraus planen“, das auch zur Umsetzung des § 132g SGB V dient, einen wesentlichen Beitrag leisten.
Heilpädagog*innen, Pflegefachkräfte, Seelsorger*innen und Ärzt*innen sowie Mitarbeitende anderer Berufsgruppen können dabei ergänzend zu ihrer BVP-Kompetenz auch ihre jeweilige fachspezifische Kompetenz einbringen und auf ein multiprofessionelles Team zurückgreifen.
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